peppi hat folgendes geschrieben: | Das problem ist, dass es sich um einen öffentlichen parkplatz handelt und somit keinen stellplatz für ein wohnmobil. Das ist glaube ich nicht erlaubt.
Auch Anschlüsse werdet ihr da nicht kriegen von uns. |
Das stimmt nicht! Rein rechtlich ist das einmalige Übernachten zur wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit auf einem Parkplatz erlaubt solang es nicht ausdrücklich untersagt ist.
Da dir aber ohne Fahrtenschreiber keiner Nachweisen kann ob du da zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit schläfst interessiert das auch keinen warum du da für eine Nacht schläfst.
Mehrtägiges Übernachten ist dagegen ohne Genehmigung nicht erlaubt.
Ein Tipp von mir (Allerdings ohne rechtliche Grundlage!!!):
Stellt das Fahrzeug einmal am Tag um, dann sollte normal nicht mal jemand fragen.
Zudem darf es nicht so aussehen als würdet ihr auf dem Parkplatz campen!
Ansonsten bezweifel ich allerdings das überhaupt jemand was sagen wird da ihr mit dem Fahrzeug ja zur Veranstaltung angereist seid und nicht auf dem Parkplatz urlaub machen wollt 
[Editiert von DeathForce am 23.Aug.2011 um 00:09]
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